| |
|
 |
AKTUELLE
SITUATION
POLITISCHE ENTWICKLUNG
Bereits in der Umbruchphase 1989/1990 stand außer Frage, dass
der neu zu gründende litauische Staat auf einem demokratischen
Fundament errichtet werden sollte.
Diese Entscheidung bedeutete zugleich einen grundlegenden, alle
Bereiche der Gesellschaft und der individuellen Lebenswelt erfassenden
Wandel zu einer an Westeuropa orientierten Grundordnung.
Dabei ging es nicht nur um innere Reformen im politischen, wirtschaftlichen
und sozialen Bereich, sondern zunächst um die Umsetzung der wiedergewonnenen
Souveränität nach innen und außen.
Eine strategisch richtungsweisende, für die demokratische Zukunft
des Landes geradezu symbolische Entscheidung wurde bereits 1989
getroffen: Jede Person, die ihren ersten Wohnsitz in Litauen hatte,
konnte innerhalb von zwei Jahren ohne jegliche weitere Bedingung
die litauische Staatsbürgerschaft erwerben.
Schätzungsweise 90 Prozent der nicht litauischsprachigen Bevölkerung
machten von dieser Möglichkeit Gebrauch. (*4*)
Die litauische Verfassung (*5*) weist viele direkt-demokratische
Elemente auf und unterstreicht damit die entschlossene Umsetzung
des Systemwandels.
Hinzu kommt, dass die Verfassung durch ein Referendum am 25. November
1992 durch das Volk mit großer Mehrheit gebilligt wurde und damit
die höchste denkbare Legitimation besitzt.
Der Souverän bestimmt nicht nur die Zusammensetzung des Parlamentes,
des "Seimas", sondern wählt auch den Präsidenten als nominelles
Staatsoberhaupt für fünf Jahre.
Wenn sich bei den in der Verfassung festgelegten Volksbegehren
50.000 Wahlberechtigte für eine Gesetzesvorlage aussprechen, hat
das Parlament über diese zu verhandeln.
Die Verfassung postuliert auch Referenden im Fall von Verfassungsänderungen
bei Artikeln, die sich auf den baltischen Staat oder auf Bestimmungen
zur Verfassungsänderung an sich beziehen.
Der Artikel 1: " Der litauische Staat ist eine unabhängige und
demokratische Republik.", kann nur geändert werden, denn drei
Viertel aller Wahlberechtigten ihre Zustimmung geben.
Sowohl die Menschenrechte als auch freie, geheime, gleiche und
unmittelbare Wahlen sind Bestandteil der Verfassung.
Der Parlamentarismus und die drei Staatsgewalten als rechtsstaatliches
Prinzip sind durch das litauische Grundgesetz ebenso festgeschrieben
wie beispielsweise das Streikrecht, freie Gewerkschaften und die
Sozialhilfe.
Die Unabhängigkeit der Justiz wird garantiert, und erstmals in
der litauischen Geschichte wurde die Institution eines Verfassungsgerichtes
geschaffen.
Den Minderheiten werden nicht nur Kultur- und Bildungsautonomie
zugesichert, sie genießen auch den besonderen Schutz des Staates.
In Litauen herrscht Religionsfreiheit, und es gibt keine Staatsreligion.
Insgesamt kann die litauische Verfassung dem Strukturtyp rechtsstaatlich-pluralistischer
Demokratien mit einem starken Akzent auf direkt-demokratische
und sozialstaatliche Elemente zugeordnet werden.
Die Entwicklung der Parteien zeigt einen klaren Trend zu einem
Mehrparteiensystem mit einer moderaten Polarisation.
Seit 1992 waren alle politischen Spektren von sozialdemokratischen
über liberale zu christlich-konservativen Gruppierungen in den
Parlamenten vertreten.
Allerdings lassen sich bei den drei Parlamentswahlen dramatische
Wählerwanderungen feststellen, die bislang regelmäßig zum Machtverlust
der Regierungspartei führten.
Hatte 1992 die sich als sozialdemokratisch verstehende Litauische
Demokratische Arbeitspartei (Lietuvos demokratincs darbo partija),
hervorgegangen aus der ehemaligen litauischen Kommunistischen
Partei (KP), die absolute Mehrheit errungen, gelang der Vaterlandsunion
/ Konservative Litauens (Tevynes sajunga / Lietuvos konservatoriai),
die ihre Wurzeln in der Nationalbewegung Sajudis hat, 1996 ein
ähnlich klarer Wahlsieg.
Seit dem Herbst 200 hat Litauen erstmals eine Koalitionsregierung,
die zunächst von der Liberalen Partei Litauens und dem Neuen Bündnis
getragen wurde.
Seit Sommer 2001 wird das Land von einer Koalition aus dem Neuen
Bündnis und den Sozialdemokraten regiert. Die Regierung wird von
dem ehemaligen Staatspräsidenten Brazauskas geführt, der als Vorsitzender
der Sozialdemokraten ein vielbeachtetes politisches Comeback feiern
konnte.
Das politische System hat seine Bewährungsproben inzwischen bestanden.
Alle Machtwechsel vollzogen sich nach demokratischen Gepflogenheiten.
Extremistische Parteien, die aufgrund des Parteiengesetzes bei
verfassungsfeindlicher Ausrichtung verboten werden können, lagen
bislang bei allen Wahlen unter 1 Prozent.
Trotz der 5-Prozent-Klausel des litauischen Wahlgesetzes sind
auch im jetzigen "Seimas" zwei Abgeordnete der polnischen Minderheit
sowie drei parteilose Parlamentarier vertreten.
Das litauische Wahlsystem besteht aus einem Zwei-Listen-System:
71 Abgeordnete werden nach absolutem Mehrheitswahlrecht in den
Wahlkreisen, die restlichen 70 Parlamentarier nach dem Proportionalsystem
als Listenkandidaten der Parteien gewählt.
Die beiden ersten Präsidenten haben sich durch ihre Amtsführung
große Verdienste erworben.
Dabei kommt in ihrer jeweiligen Vita das Schicksal Litauens geradezu
paradigmatisch (Anm.: = beispielhaft) zum Ausdruck: Algirdas Brazauskas
(1993 bis 1998) war der letzte Generalsekretär der litauischen
KP.
Er führte die Partei während des Kampfes um die Unabhängigkeit,
sorgte für einen klar national-litauischen Kurs und setzte die
Reform in eine sozialdemokratische Partei durch. Sein Nachfolger
Valdas Adamkus (seit 1998), geboren 1926 in Kaunas, verließ mit
seiner Familie als Achtzehnjähriger Litauen und lebte seit 1949
in den USA. Dort leitete er am Ende seiner Karriere die Umweltbehörde
für die Region Chicago.
Adamkus brachte seine amerikanischen Erfahrungen in die Politik
ein.
Besonders die Freiheit des Individuums und die Zivilgesellschaft
stellen bevorzugte Themen seiner reden dar. (*6*)
Überraschend verlor Adamkus im Jahr 2003 gegen Rolandas Paksas
die Stichwahl um die Präsidentschaft.
Das neue Staatsoberhaupt wurde 1956 in Telsiai geboren, erwarb
sich als Bürgermeister von Vilnius den Ruf eines tatkräftigen
und entschlossenen Politikers, der auch durch zwei eher glücklose
und relativ kurze Auftritte als Ministerpräsident nicht gemindert
wurde, und war bis zum Amtsantritt Vorsitzender der liberalen
Partei, die ihren Aufschwung vor allem seiner Popularität verdankte.
|
 |
|
|
|
 |
(*4*)
Vgl. Taube, Caroline: Minority Rights in present Lithuania,
in: Meissner, Boris u.a. (Hrsg.): Die deutsche Volksgruppe in
Litauen, Hamburg 1998, S. 424-436
(*5*) In deutscher Sprache ist die Verfassung abgedruckt bei:
Roggemann, Herwig (Hrsg.): Die Verfassungen Mittel- und Osteuropas,
Berlin 1999, S. 531-569
(*6*) Vgl. zu diesem Abschnitt die ausführliche Darstellung
zum politischen System Litauens: Tauber, Joachim: Litauen, in:
Ismayr, Wolfgang (Hrsg.): Die politischen Systeme Osteuropas,
Opladen 2001 |
|
 |
Nachricht
vom 28.6.2004:
Der ehemalige litauische Staatspräsident Valdas Adamkus, der
unserer Vorsitzenden 2002 den Gediminas-Orden
verliehen hat, wurde in einer - wegen Korruptionsvorwürfen
gegen R. Paksas - notwendig gewordenen Neuwahl zum zweiten
Mal in dieses Amt gewählt.
|
|
 |
|
|
|
|