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AKTUELLE SITUATION

POLITISCHE ENTWICKLUNG


Bereits in der Umbruchphase 1989/1990 stand außer Frage, dass der neu zu gründende litauische Staat auf einem demokratischen Fundament errichtet werden sollte.
Diese Entscheidung bedeutete zugleich einen grundlegenden, alle Bereiche der Gesellschaft und der individuellen Lebenswelt erfassenden Wandel zu einer an Westeuropa orientierten Grundordnung.
Dabei ging es nicht nur um innere Reformen im politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich, sondern zunächst um die Umsetzung der wiedergewonnenen Souveränität nach innen und außen.
Eine strategisch richtungsweisende, für die demokratische Zukunft des Landes geradezu symbolische Entscheidung wurde bereits 1989 getroffen: Jede Person, die ihren ersten Wohnsitz in Litauen hatte, konnte innerhalb von zwei Jahren ohne jegliche weitere Bedingung die litauische Staatsbürgerschaft erwerben.
Schätzungsweise 90 Prozent der nicht litauischsprachigen Bevölkerung machten von dieser Möglichkeit Gebrauch. (*4*)

Die litauische Verfassung (*5*) weist viele direkt-demokratische Elemente auf und unterstreicht damit die entschlossene Umsetzung des Systemwandels.
Hinzu kommt, dass die Verfassung durch ein Referendum am 25. November 1992 durch das Volk mit großer Mehrheit gebilligt wurde und damit die höchste denkbare Legitimation besitzt.
Der Souverän bestimmt nicht nur die Zusammensetzung des Parlamentes, des "Seimas", sondern wählt auch den Präsidenten als nominelles Staatsoberhaupt für fünf Jahre.
Wenn sich bei den in der Verfassung festgelegten Volksbegehren 50.000 Wahlberechtigte für eine Gesetzesvorlage aussprechen, hat das Parlament über diese zu verhandeln.
Die Verfassung postuliert auch Referenden im Fall von Verfassungsänderungen bei Artikeln, die sich auf den baltischen Staat oder auf Bestimmungen zur Verfassungsänderung an sich beziehen.
Der Artikel 1: " Der litauische Staat ist eine unabhängige und demokratische Republik.", kann nur geändert werden, denn drei Viertel aller Wahlberechtigten ihre Zustimmung geben.

Sowohl die Menschenrechte als auch freie, geheime, gleiche und unmittelbare Wahlen sind Bestandteil der Verfassung.
Der Parlamentarismus und die drei Staatsgewalten als rechtsstaatliches Prinzip sind durch das litauische Grundgesetz ebenso festgeschrieben wie beispielsweise das Streikrecht, freie Gewerkschaften und die Sozialhilfe.
Die Unabhängigkeit der Justiz wird garantiert, und erstmals in der litauischen Geschichte wurde die Institution eines Verfassungsgerichtes geschaffen.
Den Minderheiten werden nicht nur Kultur- und Bildungsautonomie zugesichert, sie genießen auch den besonderen Schutz des Staates.
In Litauen herrscht Religionsfreiheit, und es gibt keine Staatsreligion.

Insgesamt kann die litauische Verfassung dem Strukturtyp rechtsstaatlich-pluralistischer Demokratien mit einem starken Akzent auf direkt-demokratische und sozialstaatliche Elemente zugeordnet werden.

Die Entwicklung der Parteien zeigt einen klaren Trend zu einem Mehrparteiensystem mit einer moderaten Polarisation.
Seit 1992 waren alle politischen Spektren von sozialdemokratischen über liberale zu christlich-konservativen Gruppierungen in den Parlamenten vertreten.
Allerdings lassen sich bei den drei Parlamentswahlen dramatische Wählerwanderungen feststellen, die bislang regelmäßig zum Machtverlust der Regierungspartei führten.
Hatte 1992 die sich als sozialdemokratisch verstehende Litauische Demokratische Arbeitspartei (Lietuvos demokratincs darbo partija), hervorgegangen aus der ehemaligen litauischen Kommunistischen Partei (KP), die absolute Mehrheit errungen, gelang der Vaterlandsunion / Konservative Litauens (Tevynes sajunga / Lietuvos konservatoriai), die ihre Wurzeln in der Nationalbewegung Sajudis hat, 1996 ein ähnlich klarer Wahlsieg.
Seit dem Herbst 200 hat Litauen erstmals eine Koalitionsregierung, die zunächst von der Liberalen Partei Litauens und dem Neuen Bündnis getragen wurde.
Seit Sommer 2001 wird das Land von einer Koalition aus dem Neuen Bündnis und den Sozialdemokraten regiert. Die Regierung wird von dem ehemaligen Staatspräsidenten Brazauskas geführt, der als Vorsitzender der Sozialdemokraten ein vielbeachtetes politisches Comeback feiern konnte.

Das politische System hat seine Bewährungsproben inzwischen bestanden.
Alle Machtwechsel vollzogen sich nach demokratischen Gepflogenheiten.
Extremistische Parteien, die aufgrund des Parteiengesetzes bei verfassungsfeindlicher Ausrichtung verboten werden können, lagen bislang bei allen Wahlen unter 1 Prozent.
Trotz der 5-Prozent-Klausel des litauischen Wahlgesetzes sind auch im jetzigen "Seimas" zwei Abgeordnete der polnischen Minderheit sowie drei parteilose Parlamentarier vertreten.
Das litauische Wahlsystem besteht aus einem Zwei-Listen-System: 71 Abgeordnete werden nach absolutem Mehrheitswahlrecht in den Wahlkreisen, die restlichen 70 Parlamentarier nach dem Proportionalsystem als Listenkandidaten der Parteien gewählt.

Die beiden ersten Präsidenten haben sich durch ihre Amtsführung große Verdienste erworben.
Dabei kommt in ihrer jeweiligen Vita das Schicksal Litauens geradezu paradigmatisch (Anm.: = beispielhaft) zum Ausdruck: Algirdas Brazauskas (1993 bis 1998) war der letzte Generalsekretär der litauischen KP.
Er führte die Partei während des Kampfes um die Unabhängigkeit, sorgte für einen klar national-litauischen Kurs und setzte die Reform in eine sozialdemokratische Partei durch. Sein Nachfolger Valdas Adamkus (seit 1998), geboren 1926 in Kaunas, verließ mit seiner Familie als Achtzehnjähriger Litauen und lebte seit 1949 in den USA. Dort leitete er am Ende seiner Karriere die Umweltbehörde für die Region Chicago.
Adamkus brachte seine amerikanischen Erfahrungen in die Politik ein.
Besonders die Freiheit des Individuums und die Zivilgesellschaft stellen bevorzugte Themen seiner reden dar. (*6*)
Überraschend verlor Adamkus im Jahr 2003 gegen Rolandas Paksas die Stichwahl um die Präsidentschaft.
Das neue Staatsoberhaupt wurde 1956 in Telsiai geboren, erwarb sich als Bürgermeister von Vilnius den Ruf eines tatkräftigen und entschlossenen Politikers, der auch durch zwei eher glücklose und relativ kurze Auftritte als Ministerpräsident nicht gemindert wurde, und war bis zum Amtsantritt Vorsitzender der liberalen Partei, die ihren Aufschwung vor allem seiner Popularität verdankte.

(*4*) Vgl. Taube, Caroline: Minority Rights in present Lithuania, in: Meissner, Boris u.a. (Hrsg.): Die deutsche Volksgruppe in Litauen, Hamburg 1998, S. 424-436

(*5*) In deutscher Sprache ist die Verfassung abgedruckt bei: Roggemann, Herwig (Hrsg.): Die Verfassungen Mittel- und Osteuropas, Berlin 1999, S. 531-569

(*6*) Vgl. zu diesem Abschnitt die ausführliche Darstellung zum politischen System Litauens: Tauber, Joachim: Litauen, in: Ismayr, Wolfgang (Hrsg.): Die politischen Systeme Osteuropas, Opladen 2001
Nachricht vom 28.6.2004:
Der ehemalige litauische Staatspräsident Valdas Adamkus, der unserer Vorsitzenden 2002 den Gediminas-Orden verliehen hat, wurde in einer - wegen Korruptionsvorwürfen gegen R. Paksas - notwendig gewordenen Neuwahl zum zweiten Mal in dieses Amt gewählt.
W E I T E R
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