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§ 1 Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen Hilfe für Plunge / Litauen.
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
2. Sitz des Vereins ist Menden.
§ 2 Zweck
Der Verein sieht seine Aufgaben in der Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz und der Völkerverständigung. Er ist tätig
im gesundheitlichen und erzieherischen Bereich, insbesondere leistet
er Hilfe zu Selbsthilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere
durch:
1. Unterstützung von Schulen und Kindergärten für Behinderte und
Nichtbehinderte,
2. Unterstützung der Krankenhäuser und der Polikliniken,
3. Unterstützung von Einrichtungen der Altenhilfe,
4. Durchführung von Schüler- und Lehreraustausch,
5. Förderung des Austausches von Personen im medizinischen und verwaltungs-
technischen Bereich,
6. Durchführung von Transporten mit Hilfsgütern für soziale Einrichtungen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenverordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er
verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins
dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Er
darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr
endet am 31. Dezember 1998.
§ 5 Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und jede juristische
Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden.
2. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.
3. Die Mitgliedschaft endet:
3.1 mit dem Tod des Mitglieds
3.2 durch schriftl. Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied
3.3 durch Ausschluss aus dem Verein.
4. Ein Mitglied, das in erheblichen Maß gegen die Vereinsinteressen
verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein
ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied
persönlich oder schriftlich zu hören.
§ 6 Organe
Die Organe des Vereins sind:
1. Der Vorstand
2. Der Beirat
3. Die Mitgliederversammlung
§ 7 Der Vorstand
1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, aus
dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich
und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitgliedern vertreten.
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer
von 2 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl
erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstands während der Amtsperiode
aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer
des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds.
§ 8 Der Beirat
Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von 2 Jahren einen
Beirat. Er hat die Aufgabe, die Arbeit des Vorstands zu unterstützen.
Er besteht aus zwei Mitgliedern. Er hat in den Vorstandssitzungen
Stimmrecht.
§
9 Die Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom 1. Vorsitzenden unter
Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen durch persönliche
Einladung mittels Brief einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand
festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
2. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
2.1 Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands und dessen
Entlastung,
2.2 Wahl des Vorstands und des Beirats,
2.3 Beschlüsse über Satzungsänderung und Vereinsauflösung.
3. Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen,
wenn das Vereinsinteresse es erfordert oder wenn mindestens 10%
der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angaben des
Zwecks und der Gründe fordern.
4. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll
aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer
zu unterzeichnen ist.
§ 10 Mitgliedsbeiträge
Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.
§
11 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines
bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Menden,
die es unmittelbar und ausschließlich zu sozialen Zwecken zu verwenden
hat.
Menden, den 9. Juli 1998
Der
Verein "Hilfe für Plunge / Litauen
e.V."
wurde am 9.7.98 unter der Nr. 576 ins Vereinsregister der Stadt
Menden eingetragen.
Die Gemeinnützigkeit wurde später vom Finanzamt Iserlohn
anerkannt.
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